GEG / Heizungsmodernisierung
Finale Änderungen zum Gebäudeenergie-Gesetz
Unmittelbar nach der Sommerpause ist das neue Heizungsgesetz mit der Bundestagsmehrheit der Ampelkoalition verabschiedet worden. Kritik und Missgunst reißen aber nicht ab. Die Regelungen für die Wärmeplanung, für Kostenausgleiche und für Mieter wurden zuletzt noch einmal angepasst und konkretisiert.
Eine umfangreiche Befragung der deutschen Bürger ergab dazu, dass zwei Drittel der Verbraucher und Betroffenen bei dieser GEG Gesetzesänderung nicht durchblicken und unsicher sind, was das im persönlichen Einzelfall bedeutet würde.
In Kraft treten wird das Gesetz weiterhin zum 1. 1. 2024. Es sind aber viele Übergangsfristen vorgesehen. Hierbei ist die Wärmeversorgungs-Planung der jeweiligen Kommune ausschlaggebend. Dabei sind Planungsfristen bis 2028 möglich. Erst dann werden die schärferen Regelungen bei einem Heizungsaustausch durchgreifen. Für den Hausbesitzer heißt das, man hat mehr Zeit.
Die Wärmewende soll nicht nur durch Wärmepumpen, sondern vor allem durch CO2 einsparende Fernwärmelösungen erreicht werden. Eine Mammut-Aufgabe! Als eine große Ausnahme von der 65% Öko-Pflicht ist fixiert, dass Hausbesitzer dann entbunden sind, wenn der örtliche Wärmeversorger keine Fernwärme anbieten kann. Dann entfällt praktisch der "Wärmepumpenzwang".
Ist im anderen Fall der Anschluss an ein Fernwärmenetz für ein Haus absehbar, greift die Einhaltungspflicht mit 65% Erneuerbaren-Anteil ebenfalls nicht.
Förderung für Heizungstausch:
Wer seine Heizung austauschen möchte, bekommt das ab 2024 staatlich gefördert. Weitere Informationen zu den Förderrichtlinien finden Sie auf der Seite der Bundesregierung: ⇒ Finanzielle Förderung
Heizkessel-Austausch: Was ich dazu wissen muss!
Vom Heizungstausch nicht betroffen sind folgende Heizungsanlagen:
- Niedertemperatur und Brennwertkessel.
- Anlagen deren Eigentümer älter als 80 Jahre sind.
- Wenn es eine untypisch kleine Anlage mit < 4 KW ist.
- Wenn es eine sehr große Heizanlage mit > 400 KW ist.
- Wenn der Fernwärmeanschluss des Hauses absehbar erfolgt (Frist 2028)
Dagegen muss in folgenden Fällen erneuert werden:
- Die gesetzliche Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Öl- und Gaskessel gilt für alle Besitzer älterer Ein- und Zweifamilienhäuser, die ihre selbst genutzten Häuser nach dem 1. Februar 2002 übernommen haben.
- Das gilt auch für Erben, die schon länger im Haus wohnen, es aber erst nach dem Stichtag geerbt haben.
- Den Austausch bezuschusst der Staat mit viel Geld.
Hierzu sprechen Sie gerne Ihren Heizungswartungsdienst oder Schornsteinfeger an.
Gesetz zu Heizungsmodernisierung / Heizungsaustausch
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt bei Hausbesitzerwechsel eine Austauschpflicht für viele Öl- und Gasheizungen vor, die über 30 Jahre alt sind. Es mehren sich die Forderungen, den geplanten Start des Gesetzes von Januar 2024 etwas oder auch deutlich zu verschieben. Von Seiten der Industrie wird ein Start zu 2027 als realistischer und viel vernünftiger erachtet.
Die einzelnen Bundesländer haben zahlreiche Nachbesserungsvorschläge. Die zentrale Frage sei nicht, wann das Gesetz in Kraft trete, sondern dass es tatsächlich umsetzbar ist. Wirtschaftsminister Robert Habeck deutete an, dass ein etwas späterer Starttermin für das Heizungs-Gesetz für ihn verhandelbar wäre. Die Opposition hingegen fordert sogar deren komplette Zurückziehung und völlig neue Erarbeitung. Aktuell wird der Gesetzesentwurf im Bundestag diskutiert.
Mitten in der Debatte erlebt die Heizungsindustrie einen Boom. Selten hat die Branche so viele Heizungen verkauft wie in den letzten Monaten. Besonders stark wächst auch die Sparte der Wärmepumpen mit einem Plus von über 110%. Brennwertkessel entsprechen dem Stand der Technik. Öl-Niedertemperaturkessel oder Brennwertkessel müssen nicht ausgetauscht werden, im Gegensatz zu alten Konstanttemperaturkesseln. Stand der Technik ist die Brennwerttechnik, die auch die Kondensationswärme nutzt und so besonders effizient heizt. Brennwertkessel arbeiten bedarfsgerecht und sparsam, indem sie nur dann Wärme zur Verfügung stellen, wenn sie auch gebraucht wird.
Ist es sinnvoll, weiter mit Öl zu heizen?
Selbstverständlich dürfen bestehende Ölheizungen über 2026 hinaus noch sehr lange weiterbetrieben werden. Das Bundeswirtschaftsministerium hat festgelegt, dass eingebaute Öl- und Gasheizungen höchsten 30 Jahre lang laufen dürfen. Ab 2045 soll es dann ein komplettes Betriebsverbot geben. Aber auch: 'Wer eine solche Heizung besitzt, kann sie behalten. Niemand rennt in den nächsten Jahren in den Keller und reißt sie raus.
Der Heizöltank ist faktisch der Wärmeenergiespeicher im eigenen Haus. Ihr Öltank speichert prinzipiell Ihren Heizwärme- und Warmwasserbedarf für ein ganzes Jahr! Das macht Sie unabhängig. Im langjährigen Vergleich war Heizöl preiswerter als etwa Erdgas, und war in 2022 sogar deutlich günstiger als Pellets.
Auch mit Blick in die Zukunft lohnt es sich, bei Öl oder bei Öl mit grüner Zusatzenergie zu bleiben. Die Öl-Brennwerttechnik ist hocheffizient und lässt sich in bester Weise mit erneuerbaren Energien kombinieren. Ideal wäre das Ganze in Verbindung mit synthetischen Brennstoffen (Future Fuels), sofern denn die Politik die Weichen richtig stellen würde.
Brüssel plant für die EU rigide Vorgaben für neue Raumheizungen
Die EU-Kommission plant, im Herbst eine Regelung zur Verschärfung der EU-Effizienz-Vorschriften für Raumheizgeräte auf den Tisch zu bringen.
Für Neuanlagen könnte das ab 2029 das Aus bedeuten für konventionelle Raumheizgeräte und Heizkesselsysteme mit Öl und Gas.
Das Regelwerk soll unbeugsam formuliert werden. Es könnte das jüngst verabschiedete neue GEG Gesetz Deutschlands noch verschärfen.